Baurecht bei Anbauten
Unter Anbauten fallen alle Bauliche Anlagen die mittels Bauteile hergestellt werden und mit dem Erdboben verbunden sind. Des weiteren alle Anlagen die dazu bestimmt sind Menschen, Sachen und Tieren zu schützen.
So kann zum Beispiel bereits ein Carport für Fahrzeuge als Anbau oder eigenständige bauliche Anlage unter das Baurecht fallen. Meist ist zur Errichtung solcher Baulichen Anlagen eine Baugenehmigung nötig.
Auskünfte oder die Erteilung von Baugenehmigungen erfolgen durch das örtliche Bauamt. Die Bauämter sind dazu verpflichtet dem Bauinteressenten zu seinem Bauprojekt kostenlos zu beraten. Kosten beim Bauamt entstehen erst, wenn offiziell eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag gestellt wird. Das Bauamt informiert des weiteren den Bauinteressenten im Vorfeld über eventuelle nötige Unterlagen für die Baugenehmigung, so werden in der Regel folgende Pläne zu Statik, Bauzeichungen, Brandschutz und vieles mehr unter Umständen gefordert.
Grundsätzlich ist zu beachten das dass Baurecht in Deutschland Ländersache ist, so hat jedes Bundesland sein eigenes Baurecht was zum teil erheblich vom Baurecht eines anderen Bundeslandes abweichen kann. Des weiteren gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Satzungen als Ergänzung zum Baurecht. Daher ist bei jedem Bauprojekt insbesondere bei Anbauten die Prüfung der örtlichen Rechtslage im Baurecht nötig.
So kann es zum Beispiel in einem Bundesland sein, das zum Beispiel die Errichtung eines kleinen Anbau nicht genehmigungspflichtig ist und in einem anderen Bundesland gerade das Gegenteil. Deshalb sollte immer die Rechtslage geprüft werden bevor Anbauten wie Carports, Wintergärten oder dergleichen errichtet werden.
